Burghof (Transkription Nr. 674)

Schulort Burghof
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 113-114
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Leutmerken
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttlingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Burghof (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Burg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörfgen.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es macht mit Haarenweilen und Buchschoren eine Gemeinde aus.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Burg und Buchschorren gehört zu Leütmerken Haarenweilen zu Hüttlingen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Frauenfeld.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgäü.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zu diser Schul gehörige Dörfgen, liegen im Umfang von einer Viertel Stunde.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Burg, Buchschoren und Haarenweilen.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabenkenntniß, Syllabieren Lesen, Gedächniß-Üebung. und die Calligraphie.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Ja.
15. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Zürchersche Nammen Büchlein, der Lehrmeister, das Zeügniß Buch, das N. Testament, und das Wasersche Schul- und Haus-Büchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie werden vom Schulmeister unentgeldlich gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stunden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Bürger machen einen Vorschlag den Beyden Pfarr Herren Zu Hüttlingen und Leütmerken. die Vorgeschlagenen werden von Jhnen geprüft, wer das Beste Zeügniß erhält, wird von der Bürgerschaft zum Schulmeister erwählt.

III.11.bWie heißt er?

Joachim Hofer.

III.11.cWo ist er her?

Ein Bürger von Haarenweilen.

III.11.dWie alt?

32 Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 1. Kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] 2. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja.
der Feldbau.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungefähr 27. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 14
Mädchen 13.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.bWie stark ist er?

455 fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus den Zinsen des Capitals.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Kinder werden unentgeldlich geschulet.

IV.15Schulhaus.

Hier ist kein eigenes Schulhaus, die Schule wird aber auch an keinem Bestimmten Ort gehalten. Wo die stärkste Anzahl der Kinder ist, in disem dorf müssen die Bürger einen geräümmigen Platz anweisen.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hier ist kein eigenes Schulhaus, die Schule wird aber auch an keinem Bestimmten Ort gehalten. Wo die stärkste Anzahl der Kinder ist, in disem dorf müssen die Bürger einen geräümmigen Platz anweisen.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

An Geld. 20. fl. 45 xr.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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